Zutrittsbeschränkungen entfallen

SPORTANGEBOTE OFFEN FÜR ALLE


Am 19. März 2022 hat das Land Schleswig-Holstein die neue Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie veröffentlicht. 

Für den Outdoor-Sport gibt es keine Einschränkungen!


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Hygienekonzept 19.03.2022
Hygienekonzept TSV Schwarzenbek März 202
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Regelungen für den Sportbetrieb (Indoor) - UPDATE: 19.03.2022

und das Betreten der Sporthallen und des Sporthauses

 

Die Zugangsbeschränkungen für den Sport sind aufgehoben. Ab dem 19.03.2022 müssen keine 2G oder 3G-Voraussetzungen mehr erfüllt werden. Weiterhin empfehlen wir das Tragen einer FFP2-Maske in den Sporthallen sowie im Sporthaus. Ab einer gleichzeitig anwesenden Personenzahl von 100 wird aus dieser Empfehlung eine Maskenpflicht.

 

Die Sporthallen sowie das Sporthaus sind durch die verantwortlichen Personen regelmäßig zu lüften.

 

Versammlungen:

Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben innerhalb geschlossener Räume eine Mund-Nasen-Bedeckung nach Maßgabe von § 2a zu tragen; ausgenommen ist die jeweils vortragende Person. Dies gilt nicht, wenn nicht mehr als 100 Personen zeitgleich anwesend sind, diese sich auf festen Sitz- oder Stehplätzen befinden und sich passiv verhalten.

 

Grundsätzlich gilt: Wer grippeähnliche Symptome hat, darf die Räumlichkeiten nicht betreten.