Unser Vorstand


Der Vorstand ist das alleinige geschäftsführende Organ des TSV Schwarzenbek. In seiner Rolle als gesetzlicher Vertreter nach § 26 BGB sorgt er dafür, dass der Verein rechtlich handlungsfähig ist und am Rechtsverkehr teilnehmen kann.

 

Wie setzt sich der Vorstand zusammen?

 

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens drei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat berufen und abberufen werden. Die Vorstandsmitglieder können ihre Aufgaben entweder ehrenamtlich oder hauptamtlich auf Grundlage eines Dienstvertrages wahrnehmen. Um die Unabhängigkeit der Vereinsführung zu gewährleisten, dürfen Vorstandsmitglieder keine Leitungspositionen innerhalb der einzelnen Abteilungen oder Gruppen bekleiden. Zudem darf kein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis zwischen einem Vorstandsmitglied und einem Mitglied des Aufsichtsrats bestehen.

Florian Leibold

Hauptamtliches Mitglied des Vorstandes


Im Amt seit: 01.05.2026

Mitglied im TSV seit: 1991
Lieblingssportarten: Fußball, Laufen, Padel

 

Schwerpunkte

  • Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
  • Mitgliederverwaltung
  • Sponsoring, Zuschüsse, Spenden
  • Repräsentation, Kooperationen, Partnerschaften
  • Veranstaltungsmanagement
  • Technik, IT und Datenschutz
  • Ehrungen und Jubiläen
  • Rehabilitationssport

 

Kontakt

[email protected]

Mareike Neuber

Hauptamtliches Mitglied des Vorstandes


Im Amt seit: 01.05.2026

Mitglied im TSV seit: 2011
Lieblingssportarten: Fitness, Basketball

 

Schwerpunkte

  • Finanzen
  • Personal
  • Kinder- und Jugendarbeit
  • Sportstättenmanagement
  • Satzung, Recht, Sitzungsangelegenheiten
  • Versicherungen
  • Sondergruppen / FGTT

 

Kontakt

[email protected]



Was sind die Aufgaben des Vorstands?

 

Dem Vorstand obliegt die gesamte Geschäftsführung des Vereins, die sowohl rechtliche als auch tatsächliche Tätigkeiten umfasst. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:

 

Wirtschaftliche Führung: Der Vorstand ist für die wirtschaftliche Leitung verantwortlich und erstellt jährlich den Haushaltsplan des Vereins. Innerhalb des genehmigten Haushalts entscheidet der Vorstand autonom über den Einsatz der Mittel.


Personalverantwortung: Der Vorstand ist weisungsbefugt gegenüber allen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitern. Er stellt das Personal für die Geschäftsstelle ein, um die laufenden Vereinsaufgaben zu bewältigen.


Mitgliederverwaltung: Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand. Er ist zudem berechtigt, Mitglieder von der Mitgliederliste zu streichen, wenn diese trotz Mahnung mit ihren Beiträgen im Rückstand sind.


Ordnung und Aufsicht: Der Vorstand überwacht die Tätigkeit der sportlichen Abteilungen und Gruppen. Er entscheidet nach Beratung im Hauptausschuss über die Gründung oder Auflösung von Abteilungen sowie über die Aufnahme neuer Sportarten.


Berichtspflichten: Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat sowie der Delegiertenversammlung regelmäßig über seine Arbeit und die Entwicklung des Vereins.

 

Zusammenarbeit und Struktur

 

Der Vorstand führt die Geschäfte nach den Bestimmungen der Satzung, den geltenden Vereinsordnungen und den Beschlüssen der Delegiertenversammlung sowie des Aufsichtsrats. Eine interne Geschäftsordnung kann dabei die genaue Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Vorstandsmitgliedern regeln. Für besonders bedeutende Rechtsgeschäfte, wie den Kauf von Immobilien oder die Aufnahme hoher Darlehen ab 10.000 Euro, muss der Vorstand vorab die Zustimmung des Aufsichtsrats einholen. Durch diese klare Aufgabenverteilung wird sichergestellt, dass der TSV Schwarzenbek professionell verwaltet wird und sich die sportlichen Abteilungen voll auf ihr Angebot konzentrieren können.