Regelungen für den Sport

2G-Regelung für Erwachsene in allen Sporthallen


 SPORT - 2G! (§11) 

 

Innerhalb geschlossener Räume dürfen nur folgende Personen zur Sportausübung und -anleitung eingelassen werden:

 

1. Geimpfte und Genesene.

2. Kinder bis zur Einschulung ohne Vorgaben.

3. Minderjährige weiterhin wie gehabt mit Nachweis der Schule, dass sie im Rahmen des Schutzkonzeptes zwei Mal pro Woche getestet werden. 

4. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und entsprechend getestet sind.

 

Regelmäßiges Lüften und Desinfektion werden vorausgesetzt. 

 

Für Trainer gilt grundsätzlich ebenfalls 2G!

 

AUSNAHME:

Für Trainer gilt 3G wenn eine beruflich bedingte Sportanleitung vorliegt (jede entgeltliche Tätigkeit), wobei nebenberufliche Tätigkeiten ausreichen. 

Ehrenamtliche Tätigkeiten erfüllen nicht die Anforderungen an eine berufliche Tätigkeit, auch dann nicht, wenn für sie eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.

 

VERANSTALTUNGEN (z.B. Weihnachtsfeiern) - 2G! (§5) 

 

Es gelten die selben Regeln wie für den Sport - allerdings ohne Ausnahme. 

Für jede Veranstaltung muss ein Hygienekonzept vorliegen!

 

 VERSAMMLUNGEN (§6) 

 

1. Es muss ein Hygienekonzept für die Versammlung vorliegen.

2. Es dürfen nicht mehr als die Hälfte der zur Verfügung stehenden Sitzplätze besetzt werden.

3. Die Sitzplätze unmittelbar neben, vor und hinter jedem Teilnehmer dürfen nicht oder nur mit einander nahestehenden Personen besetzt sind.

4. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich nicht auf ihrem Sitzplatz befinden, haben eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

 

2. - 4. gelten nicht, wenn alle Teilnehmer die Voraussetzungen 2G (siehe Sport) erfüllen.

 

Hier findet Ihr den kompletten Landeserlass.