Prüfungen für das Deutsche Sportabzeichen unter Behindertenbedingungen, können an allen angegebenen Terminen abgenommen werden.
Der Grad der Behinderung muß mindestens 20 % betragen und muß vom Arzt bescheinigt werden. Die Prüfungen in allen Disziplinen müssen dann unter Behindertenbedingungen abgelegt werden.
Neu: Für Teilnehmer mit künstlichen Knie- oder Hüftgelenken ist keine Bescheinigung des Artztes erforderlich; es genügt der Pass, den jeder nach der Operation erhält.
- Zusätzliche Termine werden während der Trainingszeiten, der Versehrtensportgemeinschaft, angeboten.
- Auskünfte über diese Abnahmetermine erteilt der 1. Vorsitzende der Versehrten Sportgemeinschaft für Gesundheit und Rehabiltation:
Joachim Hasse
Uhlenhorst 22
21493 Schwarzenbek
Tel. 04151 2719

